Aufgaben des Ortsbeirates

Der Ortsbeirat

Die Ortsbeiräte sind von der Stadtverordnetenversammlung und vom Magistrat zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Stadtteil betreffen, zu hören.  Daher werden sie von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört. Zudem können die Ortsbeiräte Anträge zu Gegenständen, die ihren Stadtteil angehen, in die Stadtverordnetenversammlung oder den Magistrat einbringen und ihm Anregungen und Vorschläge unterbreiten. Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen.

Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils gewählt werden.  Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre.

Die Sitzungen sind öffentlich. Interessierte sind immer herzlich willkommen.